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UNSERE CORONA-HYGIENEREGELN

Die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter liegt uns ganz besonders am Herzen. Deshalb haben zum Schutz aller Personen in unseren Trampolinparks ein umfangreiches Abstands- und Hygienekonzept erarbeitet.

Wir achten darauf, dass in allen Bereichen die Mindestabstände eingehalten werden - auch bei unseren Geburtstagsfeiern. 

Bitte lest Euch die nachfolgenden Regeln sorgfältig durch, erklärt sie auch Euren Begleitern und Kindern vor dem Besuch. Achtet auch immer auf die aktuellen Hinweise auf unseren Homepages, unseren Social Media-Kanälen und in unseren Parks.

Bitte informiert euch vor eurem Besuch über die tagesaktuellen Bestimmungen auf der offiziellen Internetseite des Landes Baden-Württemberg

www.baden-wuerttemberg.de

Da sich die Regelungen permanent und oft kurzfristig ändern, können unsere Mitarbeiter*innen nur Hilfestellung leisten, aber keine definitiven Aussagen im Vorfeld treffen. Wir bitten um Verständnis.

// Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre (nicht auf der Trampolinfläche)

Derzeit gilt bei uns 3G:
Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen

Ausnahmen:
// Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
// Kinder, die noch nicht eingeschult sind. 
//Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien
// Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
// Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
// Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
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Ab dem 3. April 2022 sind alle Corona-Maßnahmen für Freizeiteinrichtungen aufgehoben.

Wir bitten dennoch alle Gäste weiterhin auf Hygiene und Abstand zu achten.

Wer freiwillig eine Maske tragen möchte, darf das gerne tun.